Einzelberatung
weitere Angebote
Bezuschussung
Zahlungsmodalitäten
Bezuschussung durch Krankenkassen:
Liegt eine Krankheit/Indikation nach § 43 SGB V vor, kann Ihre Ernährungsberatung von Ihrer Krankenkasse bezuschusst werden. Hierfür benötigen Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt (z.B. Rezept mit dem Hinweis "Ernährungsberatung aufgrund Übergewicht", mit Unterschrift). Da sich die Höhe der Zuschüsse von Kasse zu Kasse unterscheidet, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach.
AOK- Patienten:
Bei AOK Versicherten wird eine Ernährungsberatung nur unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer AOK.